MietPass Begehren vorbereiten

Wohnkosten-Rückmeldung prüfbar machen

Vom Bittgesuch
zur prüfbaren Rückmeldung.

Wohnkosten können Teil des Existenzbedarfs sein. MietPass bereitet ein objektbezogenes Begehren vor: Die zuständige Stelle prüft Anspruch, Angemessenheit und Zahlungsweg. Für Vermieter entsteht eine klare Entscheidungsgrundlage — ohne unnötige Sozialdaten.

Prüfbare Zusage Objekt · vertraulich
  • 01Die Miete wurde geprüft.Im Rahmen angemessener Wohnkosten durch die zuständige Stelle.
  • 02Der Zahlungsweg ist geklärt.Direktzahlung oder bestätigter Zahlungsweg, sofern von der zuständigen Stelle freigegeben.
  • 03Eine Kontaktstelle ist benannt.Für objektbezogene Rückfragen zum Zahlungsweg, nicht zur Person.

Nicht offengelegt wird

  • die Einkommensverhältnisse im Detail
  • der Betreibungsauszug
  • Diagnosen, IV- oder KESB-Daten
  • die Vorgeschichte der Person

Eine prüfbare Rückmeldung — keine Bewertung der Person.

Aus einer unklaren Kostengutsprache wird eine prüfbare, objektbezogene Entscheidungsgrundlage.

Drei Rollen

Für wen sind Sie hier?

Drei Perspektiven auf denselben Vorgang — wählen Sie Ihren Einstieg.

Wohnungssuchende

Begehren vorbereiten

Sie bereiten ein objektbezogenes Begehren vor. Die zuständige Stelle prüft Anspruch, Angemessenheit und Zahlungsweg. Die Rückmeldung legen Sie selbst vor — nur dort, wo sie Ihnen nützt.

So funktioniert es für mich →
Vermieter

Klarer Zahlungsweg

Sie erhalten nur die entscheidungsrelevanten Aussagen: Tragbarkeit, Zahlungsweg und Kontaktstelle. Kein Sozialdossier, keine Diagnose, keine Vorgeschichte. Das reduziert Unsicherheit, ersetzt aber keine eigene Vertragsprüfung.

Rolle ansehen →
Fachstellen & Ämter

Prüfung statt informeller Zusage

Sie prüfen objektbezogen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit und geben eine klare, datensparsame Rückmeldung: möglich, nicht möglich oder weiterer Klärungsbedarf.

Rolle ansehen →

Rollen im Detail

Was jede Rolle konkret bekommt.

MietPass trennt bewusst zwischen Mietentscheid, Zahlungsweg und privaten Sozialdaten. Jede Rolle sieht nur das, was sie für ihren Teil braucht.

Wohnungssuchende

Ein Dossier statt Erklärungsnot

Sie bereiten eine objektbezogene Anfrage vor und erhalten eine Struktur, mit der die zuständige Stelle Anspruch, Angemessenheit und Zahlungsweg prüfen kann.

  • Angaben bleiben lokal im Browser, solange Sie nichts versenden.
  • Die Rückmeldung wird Ihnen zugeordnet; Sie entscheiden, wem Sie sie zeigen.
  • Es werden keine Diagnosen, keine Vorgeschichte und kein Sozialdossier offengelegt.
Vermieter

Entscheiden mit weniger Unsicherheit

Sie erhalten eine kurze, prüfbare Rückmeldung zur konkreten Wohnung: Tragbarkeit, Zahlungsweg und Kontaktstelle — ohne private Zusatzinformationen.

  • Keine Bewertung der Person, sondern klare Aussagen zum Mietprozess.
  • Kein Ersatz für Vertrag, Referenzen oder eigene Prüfung.
  • Hilfreich dort, wo ein normaler Betreibungsauszug die eigentliche Zahlungssituation nicht korrekt erklärt.
Fachstellen & Ämter

Datensparsame Rückmeldung

Die Stelle prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die Rückmeldung bleibt eng: möglich, nicht möglich oder weiterer Klärungsbedarf.

  • Keine pauschale Zusage ohne Objektbezug.
  • Keine Offenlegung der Akte gegenüber Vermietern.
  • Keine Umgehung kantonaler Zuständigkeiten oder interner Prüfregeln.

Grenze: MietPass ersetzt keine Behörde, keine Rechtsberatung und keine Garantie. Die Wirkung entsteht nur durch die zuständige Stelle, eine anerkannte Sicherheit oder den konkret bestätigten Zahlungsweg.

Klare Grenzen

Was MietPass ist — und was nicht.

Eine prüfbare Rückmeldung statt unklarer Goodwill-Zusage. Der Geltungsbereich ist bewusst eng gehalten.

Was MietPass ist

  • Ein vorbereitetes, objektbezogenes Begehren an die zuständige Stelle
  • Eine datensparsame Rückmeldung mit klarer Auskunftsgrenze
  • Ein bestätigter Zahlungsweg, wo die zuständige Stelle ihn freigibt
  • Selbstbestimmte, objektbezogene Vorlage durch die wohnungssuchende Person
  • Lokal im Browser, ohne Konto und ohne Datenbank

Was MietPass nicht ist

  • Kein pauschales Rechtsversprechen
  • Keine Mietgarantie durch die Plattform
  • Kein Bewerber-Scoring
  • Keine Bonitätsdatenbank
  • Kein Behördenersatz
  • Keine Sozialdatenplattform
  • Keine Rechtsberatung
  • Keine produktive Datenhaltung

Begehren vorbereiten

Welche Angaben für eine objektbezogene Prüfung nötig sind.

Diese öffentliche Version sammelt keine Daten. Sie zeigt, welche Informationen für eine spätere Anfrage typischerweise strukturiert werden müssen.

Ablauf

Von der Anfrage zur prüfbaren Rückmeldung.

Fünf Schritte. Die Rückmeldung ist an die Person adressiert — sie entscheidet, wem sie sie vorlegt.

1

Anspruch lokal erfassen

Die wohnungssuchende Person erfasst ihre Angaben ausschliesslich im Browser. Kein Server, kein Login, keine Speicherung.

2

Begehren einreichen

MietPass formuliert die Anfrage als objektbezogenes Begehren an die zuständige Stelle. Je nach kantonaler Praxis kann daraus eine Verfügung, Bestätigung oder begründete Rückmeldung entstehen.

Art. 12 BV · kantonale Sozialhilfe · angemessene Wohnkosten
3

Rückmeldung selbst vorlegen

Die Rückmeldung ist an die Person adressiert. Sie legt sie objektbezogen selbst vor — bei genau diesem Vermieter, weil es ihr dort nützt. Die zuständige Stelle legt nichts direkt gegenüber Dritten offen.

4

Vermieter sieht geklärten Zahlungsweg

Der Vermieter sieht, ob Tragbarkeit, Zahlungsweg und Kontaktstelle bestätigt sind. Mehr braucht der Entscheid in vielen Fällen nicht — und mehr private Daten sollen nicht offengelegt werden.

5

Entscheid & Sicherheiten

Je nach Fall können Direktzahlung, Mietzinsdepot-Garantie oder andere Sicherheiten relevant sein. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben unverändert; MietPass ist keine Garantiegeberin.

Mietzinsdepot Art. 257e OR · Kündigung bei Zahlungsverzug Art. 257d OR

Klartext

Was gesichert ist — und was nicht.

Damit sich niemand auf eine Garantie verlässt, die das Gesetz nicht gibt.

Was das Recht sichert

  • Einen prüfbaren Entscheid oder eine begründete Rückmeldung der zuständigen Stelle
  • Prüfung angemessener Wohnkosten für Anspruchsberechtigte
  • Direktzahlung oder bestätigter Zahlungsweg, wenn die zuständige Stelle dies freigibt
  • Mögliche Sicherheiten wie Mietzinsdepot-Garantie im Rahmen des Mietrechts

Was es nicht sichert

  • Nicht jede Wohnung, nicht jeden Mietzins automatisch
  • Kein automatisches Ja — die zuständige Stelle prüft Angemessenheit und Anspruch
  • MietPass ist nicht Garantiegeberin — die Sicherung entsteht nur durch die zuständige Stelle oder ein anerkanntes Sicherungsinstrument
  • Keinen Verzicht auf die kantonale Prüfkompetenz

Rechtsgrundlagen

Rechtsrahmen ohne falsches Garantieversprechen.

MietPass stützt sich auf bestehende Grundsätze, macht daraus aber keine automatische Wohnungs- oder Mietgarantie.

Keine Rechtsberatung: Die Informationen auf dieser Seite sind eine strukturierende Orientierung. Für verbindliche Einzelfallbeurteilungen sind die zuständige Behörde, eine Rechtsberatungsstelle oder eine qualifizierte Fachperson massgebend.

Impressum

Verantwortung und Kontakt.

Diese Website informiert über den Ansatz MietPass und stellt keine Rechtsberatung, keine Behörde und keine Garantiegeberin dar.

Datenschutz

Datensparsamkeit als Grundprinzip.

Die öffentliche Informationsseite ist als statische Seite angelegt. In dieser Version gibt es kein Konto, keine Bewerberdatenbank und keine produktive Speicherung von Mietdossiers durch MietPass.

Prüfung statt Bitte

Ein objektbezogenes Begehren mit prüfbarer Rückmeldung statt unklarer Goodwill-Zusage.

Selbstbestimmt

Die Rückmeldung ist an die Person adressiert; sie legt sie selbst vor. Die zuständige Stelle gibt nicht mehr preis als nötig.

Objektbezogen

Eine Rückmeldung je konkretem Objekt. Keine wiederverwendbare Pauschalbestätigung.

Datensparsam

Keine Sozialakte, keine Diagnosen, kein Betreibungsauszug. Hier endet die Auskunft.